Allgemeines

Aubstadt
im Regierungsbezirk Unterfranken gehörte zum Großherzogtum Würzburg/Erzherzog Ferdinand von Toskana.
Seit den Verträgen von Paris 1814*) gehört der Ort zu Bayern.
Der ehemals reichsritterschaftliche Ort des Freiherren von Bibra wurde 1806 durch das neugebildete Großherzogtum Würzburg mediatisiert und fiel mit diesem 1814 an Bayern.
*) 1814, in den Verträgen von Paris, fallen das Großherzogtum Würzburg sowie das Fürstentum Aschaffenburg an Bayern. Die Gebietsgewinne waren bereits im Vertrag von Ried (8. Oktober 1813) zwischen Österreich und Bayern vereinbart worden. Bayern trat im Gegenzug u.a. Tirol, Salzburg und Vorarlberg ab. Die hier getroffenen Vereinbarungen wurden auf dem Wiener Kongreß noch einmal bekräftigt.
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